Wir mögen zu viele Regeln und Verbote eigentlich nicht. Sehen Sie die Punkte hier aber bitte als Leitlinien, die uns alle absichern - Sie wie uns!
Regeln für die Ferienwohnung
- Das Laden von Elektrofahrzeugen über den Hausstrom ist nicht gestattet.
- Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt - Sie können jedoch im Außenbereich, z. B. auf dem Balkon, rauchen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn andere Gäste dadurch gestört werden. Bitte entsorgen Sie alle Zigarettenstummel.
- Das Grillen über offenem Feuer ist auf dem gesamten Grundstück verboten.
- In Abflüsse dürfen keine Hygieneartikel, Essensreste oder Fette entsorgt werden.
- Bei WLAN-Störungen durch Wettereinflüsse bestehen keine Ersatzansprüche.
- Das WLAN darf nicht für rechtswidrige Zwecke genutzt werden.
- Sicherheits- und Sorgfaltspflicht: Die Ferienwohnungstür sollte grundsätzlich geschlossen sein und beim Verlassen des Hauses per Schlüssel verschlossen werden. Wir bitten Sie aus brandschutztechnischen Gründen, die Hauseingangstür zwar auch immer geschlossen zu halten, aber auch nachts nicht mit dem Schlüssel abzuschließen. Vergessen Sie bitte auch nicht, die Fenster beim Verlassen der Ferienunterkunft zu schließen, um Einbruchs- und Unwetterschäden zu verhindern.
- Nutzung der Waschmaschine: Tür und Waschmittelfach nach Gebrauch bitte offen lassen, damit Restfeuchtigkeit verdunsten kann und sich kein Schimmel oder unangenehme Gerüche bilden.
- Nutzung des Wäschetrockners: Bitte das Flusensieb nach jedem Trockengang reinigen, denn Fusseln beeinträchtigen die Trockenleistung
- Nachhaltigkeit und Umweltschutz: Wir bitten um einen sparsamen Wasser- und Stromverbrauch. Stellen Sie sicher, dass Sie das Licht, die Klimaanlage und alle elektronischen Geräte ausschalten, wenn Sie das Haus verlassen.
- Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Durch möglichst kurzfristiges, aber ausreichendes Stoßlüften (ca. 5-10 Minuten, mehrmals täglich) reduzieren Sie Schimmelbildung und tragen maßgeblich zum Infektionsschutz bei.
- Nicht angezeigten Personen ist die Übernachtung in der Unterkunft nicht gestattet.
Ruhezeiten
Die Stadt Wyk auf Föhr hat als Nordseeheilbad und Kurort eine kommunale Verordnung für Ruhezeiten:
- Mittagsruhe: 13:00 - 15:00 Uhr
- Sonntagsruhe: Ganztägig (besonders 7:00 - 13:00 und 15:00 - 19:00 Uhr)
In diesen Zeiten sind lärmende Tätigkeiten zu unterlassen, z. B. laute Musik. Ausnahmen gelten für gewerbliche/landwirtschaftliche Arbeiten, Notfallarbeiten und behördlich genehmigte Veranstaltungen.